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BVerwG, 27.10.2004 - 1 B 47.04 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Verfahrensmangel in Gestalt einer Verletzung eines Anspruchs auf rechtliches Gehör - Folgen einer fehlenden Erwägung von tatsächlichen Vorbringen der Beteiligten durch das Gericht - Notwendigkeit einer ausdrücklichen Auseinandersetzung der Gerichte mit jedem Vorbringen ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf - 18 K 7102/00
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.12.2003 - 21 A 259/01
- BVerwG, 27.10.2004 - 1 B 47.04
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2005 - 21 A 259/01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94
Hochschullehrer
Auszug aus BVerwG, 27.10.2004 - 1 B 47.04
Eine Verletzung des rechtlichen Gehörs kann daher nur dann festgestellt werden, wenn sich aus den besonderen Umständen des Falles deutlich ergibt, dass das Gericht tatsächliches Vorbringen der Beteiligten nicht in Erwägung gezogen hat (stRspr, vgl. etwa BVerfGE 96, 205 ).